„Tag des offenen Denkmals“

Altes Rathaus Geisenfeld ergreift das Wort

Gebäude können Geschichte(n) erzählen.

Dass sie mit der Zeit verstummen, verhindert eine fachgerechte Sanierung. Damit die architektonische Sprache historischer Bauten breites Gehör findet, erteilt alljährlich der „Tag des offenen Denkmals“ ausgewählten Sanierungsobjekten in Gestalt kundiger Führer das Wort.

Am 11. September wird dabei auch das frisch sanierte Alte Rathaus in Geisenfeld so manch geschichtliches Detail zum Besten geben. Ganz „menschliche“ Anekdoten erwachen dabei dank szenischer Einlagen der Gruppe Stadtstorch zum Leben. Schauen Sie doch einfach mal rein!

Warum laden ausgerechnet wir Sie ein?

Weil wir als verantwortliches Planungsbüro gemeinsam mit amtlicher Denkmalpflege, Kommune und einem Team von Fachplanern, Restauratoren und qualifizierten Handwerkern dem Alten Rathaus in Geisenfeld wieder eine gewichtige Stimme im architektonischen Ensemble des Zentrums verliehen haben. Das bedeutendste profane Bauwerk der Stadt, historisches Zeugnis des unter Bürgermeister Dormayr aufstrebenden Marktes, wirkt als modernes Verwaltungsgebäude nun in den Alltag hinein. Sein barocker Prunksaal lädt zum Feiern und sogar alltägliche Behördengänge werden hier zum Streifzug durch 400 Jahre Geschichte.

Führungen finden jeweils um 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nähere Informationen auch zu den übrigen Veranstaltungen im Rahmen der Aktion „Gemeinsam Denkmale erhalten“ finden Sie unter http://tag-des-offenen-denkmals.de..

KONZEPT UND BAULICHE UMSETZUNG

Das Alte Rathaus dient der Verwaltung der Stadt Geisenfeld als hochwertige räumliche Ergänzung. Die Planung sieht einen neuen Servicebereich und das Standesamt im Erdgeschoss vor, den Trauungssaal im ersten OG. Im zweiten OG zieht auf rund 240 Quadratmetern Bürofläche ein Notariat ein. Unter dem Dach befinden sich nun Archiv- und Technikräume für Akten, Heizung, Lüftung und Datenkommunikation. Dort ist die bauzeitlich wieder instandgesetzte Dachkonstruktion frei sichtbar und kann künftig in öffentlichen Führungen begutachtet werden.

Wo immer möglich, wurden bei der Planung die historischen Elemente ins moderne Nutzungskonzept eingebunden – allen voran kunstvolle Treppenanlagen, Türstöcke und eine wunderschöne Stuckdecke.

ARCHÄOLOGISCHE MASSNAHMEN

Ein Denkmal verlangt den am Bau Beteiligten bei Sanierungsmaßnahmen mehr Aufwand ab, als ein Neubau. Meist liegen keine Baupläne aus vergangenen Jahrhunderten vor, die als Planungsgrundlage dienen könnten. Die Bausubstanz muss sukzessive von Bauforschern und Archäologen entschält werden. Dabei kommen oftmals erst nach und nach relevante Befunde zum Vorschein. Diese müssen dokumentiert werden. Es stellt sich die Frage: Was kann, muss oder soll erhalten werden? Die weitere Planung ist entsprechend der Antworten mit den Fachbehörden abzustimmen.

Manchmal bringen archäologische Voruntersuchungen Funde zutage, die eine Korrektur der Geschichtsbücher erfordern. Bei Grabungen im Bestandsgebäude entdeckte Münzen sind zum Beispiel der unbestechliche Nachweis, dass Teile der Grundmauern des Alten Rathauses bereits zwischen 1443-1460 und nicht wie angenommen zu Dormayrs Zeiten um 1600 errichtet wurden.

BAUSUBSTANZ

Als Sanierungsobjekt hat das Alte Rathaus uns und den Handwerksbetrieben, die in den Bauprozess involviert waren, noch mehr Engagement als üblich abverlangt. Immer wieder gab es unter der Patina der Jahrhunderte nicht vorhersehbare bauliche Überraschungen, die außergewöhnliche Lösungen forderten. Eine Herausforderung, die wir gerne annahmen. Und es gab erfreuliche Entdeckungen: Im zweiten Obergeschoss verbarg sich unter einem alten Türstock ein wunderschön geschnitzter Balkenstock, hinter Raufasertapete und Deckenabhängungen bauzeitlicher Stuck, hinter weißer Dispersionsfarbe an den Wänden intensive „Buntheit“ aus barocker Zeit. Kein alltägliches Erlebnis war es für das Team, eine Balken-Kappendecke freilegen zu können, die als Vorläufer der preußischen Kappendecke allein schon als historisches Denkmal gelten darf.

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